Torus PakAGB

AGB

1. Vertragsgrundlage

Diese Verkaufsbedingungen (Bedingungen) gelten für alle Verkäufe, die zwischen Torus Pak Europe S.àr.l. (Torus Pak) und dem Kunden abgeschlossen werden und ersetzen alle vorhergehenden Vereinbarungen.

2. Produktbestellungen

2.1    Jeder Auftrag, der bei Torus Pak durch den Kunden aufgegeben wird, stellt ein Angebot durch den Kunden dar, Verpackungseinheiten für Fertiggerichte (die Produkte) gemäß diesen Bestimmungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bestellbedingungen und alle entsprechenden erforderlichen Angaben zu Mengen und Bedingungen, die vom Kunden verlangt werden, vollständig und exakt sind und allen formalen Anforderungen entsprechen, die von Torus Pak in der geltenden Fassung festgelegt werden.

2.2    Ein Kaufvertrag tritt in Kraft, wenn Torus Pak eine Bestätigung an den Kunden gemäß diesen Bestimmungen übermittelt.

2.3    Der Kunde ist für alle zusätzlichen Kosten und Ausgaben verantwortlich, die bei der Ausführung des Vertrags durch Fehler in der Bestellung anfallen.

2.4    Jede Form der Zustimmung bescheinigt einen eigenen Kaufvertrag, und Bruch oder Nichtausführung eines Vertrages hat keine Auswirkung auf einen anderen Vertrag.

2.5    Alle zur Produktbeschreibung erstellten Proben und Werbematerial, das von Torus Pak hergestellt wurde, sowie Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen und Broschüren von Torus Pak werden nur dafür hergestellt, eine ungefähre Beschreibung der Produkte zu geben und sind nicht Bestandteil des Vertrages oder vertraglich bindend.

2.6    Torus Pak behält sich das Recht vor, die Produktspezifikationen zu ändern, nachdem es eine Bestellung angenommen hat, falls es notwendig ist, um geltenden gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zu entsprechen.

2.7    Bestellungen dürfen durch den Kunden nicht storniert oder geändert werden, wenn Torus Pak sie bereits angenommen hat.

3. Preis und Bezahlung

3.1    Der Produktpreis entspricht dem, der in der Bestellbestätigung angegeben wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu überprüfen, ob dieser Preis seinen Erwartungen entspricht und muss Torus Pak binnen 48 Stunden über eine Abweichung informieren. Falls der Kunde dem nicht nachkommt und falls kein offenkundiger Fehler vorliegt, ist der angegebene Preis verbindlich.

3.2    Torus Pak wird nach der Bestätigung jedes Auftrages den Betrag in Rechnung stellen, der binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung oder Lieferung fällig ist, je nachdem welches Datum später ist. Torus Pak und der Kunde kommen darin überein, dass das Zahlungsziel von äußerster Wichtigkeit ist. Die Zahlungspflicht gilt als erfüllt, wenn die fälligen Gelder von Torus Pak als frei verfügbare Mittel erhalten wurden. Alle Kosten durch Banküberweisungsgebühren und das Verlustrisiko werden vom Zahlungspflichtigen übernommen.

3.3    Der angegebene Preis für die Produkte ist exklusive der Versicherungs- und Transportkosten für die Produkte, die zusätzlich verrechnet werden. Für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten für Versicherung und Transport die Kosten überschreiten, die in der Bestellbestätigung oder der Rechnung angegeben sind, kann Torus Pak die Zahlung dieser zusätzlichen Gebühren spätestens bis zur Zahlung des Produkts verlangen oder falls später als am unter Punkt 3.2 angegebenen Datum auf Anfrage.

3.4    Im Preis der Produkte ist die USt. nicht enthalten. Der Kunde zahlt an Torus Pak bei Erhalt der Rechnung inkl. USt. diese zusätzlichen Kosten, die gemäß den USt.-Bestimmungen bei der Lieferung der Produkte anfallen.

3.5    Falls der Kunde fällige Zahlungen an Torus Pak nicht bis zum Fälligkeitsdatum laut Vertrag tätigt, zahlt der Kunde auf den ausstehenden Betrag Zinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr über der Basisrate von BNP Paribas Belgium. Diese Zinsen werden auf täglicher Basis vom Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung berechnet, sei es vor oder nach einem Urteil. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem ausstehenden Betrag.

3.6    Der Kunde zahlt alle durch den Vertrag anfallenden Beträge vollständig und ohne gegenrechnenden Abschlag oder Vorenthaltung, einschließlich jeglicher wie auch immer entstehender Gegenforderungen oder Gegenansprüche.

3.7    Torus Pak kann zu jedem Zeitpunkt, ohne dadurch Rechte oder Rechtsmittel, die es hat, zu beschränken, ihm vom Kunden geschuldete Beträge gegen jeden Betrag, der von Torus Pak an den Kunden zu zahlen ist, gegenrechnen, und nach dem Dafürhalten von Torus Pak kann Torus Pak weitere Leistungen aussetzen bis alle ausstehenden Summen, die vom Kunden an Torus Pak geschuldet werden, bezahlt wurden.

4. Lieferung

4.1    Bei jedem Lieferdatum, das in einer Bestellung oder einer Bestätigung angegeben ist, handelt es sich nur um ein voraussichtliches Lieferdatum und der Zeitpunkt ist nicht von bindender Bedeutung. Torus Pak kann nach seinem Ermessen die Gesamtheit einer Bestellung in separaten Lieferungen liefern und Torus Pak wird, sofern dies nicht auf Wunsch des Kunden erfolgt, diese zusätzlichen Kosten für Transport und Versicherung übernehmen.

4.2    Wenn der Kunde das gewünschte Lieferdatum oder den Lieferort oder irgendetwas am Lieferplan ändert, nachdem die Bestellung bestätigt wurde, werden Torus Pak alle zusätzlichen Liefer- oder Lagerkosten ersetzt.

5. Qualität und Produktspezifikationen

5.1    Torus Pak garantiert, dass die Produkte bei Lieferung und für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem Lieferzeitpunkt (Garantiezeitraum):

  • in allen Materialbelangen ihrer Beschreibung und jeder anderen zutreffenden Spezifikation entsprechen;
  • in Design, Material und Verarbeitung frei von Materialfehlern sind; und
  • den EG-Verordnungen 1935/2004 und 2023/2006, der EG-Richtlinie 2002/72/EC und der EWG-Richtlinie 82/711/EEC entsprechen.

5.2    Der Kunde wird die Produkte sofort und in jedem Fall binnen 5 Tagen ab Lieferung vollständig überprüfen. Falls die Produkte der unter Punkt 5.1 dargelegten Garantie auf Grund von fehlerhafter Verarbeitung nicht entsprechen, hat Torus Pak die Wahl, die fehlerhaften Produkte zu ersetzen oder den Preis der defekten Produkte vollständig zurückzuerstatten, vorausgesetzt dass der Kunde die Produkte gemäß dem von Torus Pak angegebenen bestimmungsgemäßen Gebrauch und den in der geltenden Fassung veröffentlichen Spezifikationen verwendet hat.

6. Insolvenz

6.1    Falls der Kunde Zahlungen nach dem Fälligkeitsdatum jeglichen Vertrages mit Torus Pak zurückhält oder falls Torus Pak in einem vernünftigen Maße zu dem Schluss kommt, dass der Kunde voraussichtlich nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder falls der Kunde Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird, kann Torus Pak, ohne dadurch Rechte oder Rechtsmittel, die es hat, zu beschränken, Sicherheit für die Zahlung verlangen und/oder alle weiteren Lieferungen unter dem Vertrag oder jedem weiteren Vertrag zwischen dem Kunden und Torus Pak stornieren oder verschieben, ohne dass dabei dem Kunden gegenüber Verpflichtungen entstehen, und alle ausstehenden Beträge in Bezug auf die an den Kunden gelieferten Produkte werden unverzüglich fällig.
6.2    Jegliche Vertragskündigung, wie auch immer sie eintritt, beeinflusst in keiner Weise Rechte oder Rechtsmittel beider Parteien, die bis zur Kündigung entstanden sind. Vertragspunkte, die direkt oder indirekt die Vertragskündigung überstehen, bleiben uneingeschränkt in Kraft.

7. Haftungsbeschränkung

7.1    Vorbehaltlich der untenstehenden Bestimmungen wird die Haftung von Torus Pak auf maximal 100 % des Preises der fehlerhaften Produkte beschränkt und Torus Pak ist unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden haftbar, sei es durch Vertrag, unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Verpflichtung oder anderes, für Gewinnausfall oder jeden indirekten oder daraus folgenden Verlust, der aufgrund oder in Verbindung mit dem Vertrag entsteht.
7.2    Alle Vertragsbestimmungen, die durch geltendes Recht impliziert sind, sind, soweit gesetzlich erlaubt, aus dem Vertrag ausgeschlossen. Um Zweifel zu vermeiden, findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in dieser Übereinkunft keine Anwendung.
7.3    Nichts in diesen Bestimmungen beschränkt oder schließt die Verantwortung von Torus Pak für Tod oder Körperverletzung aus, der/die durch Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer entsteht; Betrug oder arglistige Täuschung; Verluste, die durch fehlerhafte Produkte gemäß geltender Konsumentenschutzbestimmungen verursacht werden; oder jede andere Tatsache, die es für Torus Pak unrechtmäßig machen würde, Haftung auszuschließen oder zu beschränken.

8. Höhere Gewalt

Keine Partei ist für Ausfall oder Verzögerung bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Vertrag haftbar, sofern dieser Ausfall oder diese Verzögerung durch höhere Gewalt verursacht wird, die außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegt, die nicht vorhergesehen werden konnte oder, falls sie vorhergesehen werden konnte, durch zumutbare Sorgfalt nicht zu vermeiden war.

9. Allgemeines

9.1    Torus Pak kann zu jeder Zeit jegliches seiner Rechte und Verpflichtungen laut Vertrag auf jede Weise vergeben, übertragen, beauftragen, weitervergeben oder handeln.
9.2    Der Kunde kann keines seiner Rechte und Verpflichtungen laut Vertrag auf irgendeine Weise vergeben, übertragen, beauftragen, weitervergeben oder handeln ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Torus Pak.
9.3    Falls ein Gericht oder eine zuständige Behörde zu dem Schluss kommt, dass eine Regelung des Vertrages (oder ein Teil davon) ungültig, unrechtmäßig oder nicht durchführbar ist, dann wird diese Regelung oder der entsprechende Teil davon gelöscht und die Gültigkeit und Umsetzbarkeit der anderen Regelungen des Vertrages sind davon nicht betroffen.
9.4    Falls eine ungültige, nicht durchführbare oder unrechtmäßige Regelung des Vertrages gültig, durchführbar und rechtmäßig würde, falls Teile davon gelöscht werden, gilt die Regelung mit der geringsten Änderung, die notwendig ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchführbar zu machen.
9.5    Ein Versäumnis oder Verzug durch eine Partei, ein Recht oder Rechtsmittel, das unter dem Vertrag oder durch das Gesetz vorgesehen ist, auszuüben, stellt keinen Verzicht darauf oder auf jedes andere Recht oder Rechtsmittel dar, es schließt auch nicht aus oder beschränkt die weitere Ausübung davon oder jedes anderen Rechts oder Rechtsmittels. Eine einzelne oder teilweise Berufung auf ein derartiges Recht oder Rechtsmittel beschränkt oder schließt die weitere Berufung auf dieses oder jedes andere Recht oder Rechtsmittel nicht aus.
9.6    Rechte von Drittparteien. Eine Person, die keine Vertragspartei ist, hat keine Rechte aufgrund oder in Verbindung mit dem Vertrag.
9.7    Änderung. Eine Änderung des Vertrags, einschließlich der Einführung von Zusatzbedingungen, ist nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vereinbart und von Torus Pak unterzeichnet wurde, außer wenn in diesen Bestimmungen etwas anders festgelegt wurde. Torus Pak behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen zu ändern und veröffentlicht seine geltenden Bestimmungen in der geltenden Fassung auf seiner Website.

10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag und jeglicher Streit oder Anspruch, der/die daraus oder in Verbindung damit oder ihrer Materie oder Zustandekommen (einschließlich nichtvertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) erwachsen, werden gemäß englischem und walisischem Recht geregelt und ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der nicht-ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte in England und Wales.